Streuner melden - Unterstützung KastrationsVO

Wie bereits erwähnt, hat das Niedersächsische Wirtschaftsministerium inzwischen die gesetzlichen Rahmenbedingungen geändert bzw. gelockert, die den Gemeinden die Einführung einer jeweils eigenen Verordnung einer Kastrations- und Kennzeichnungspflicht freilaufender Hauskatzen (Streuner) ermöglicht. Dazu ist der im Tierschutzgesetz (TSchG) verankerte freiwillige § 13b, den jede Landesregierung eigens ratifizieren muss, nun ebenfalls eingeführt. Damit ist die vielzitierte angebliche Kollision einer Kastrationsvereinbarung mit der Gefahrenabwehrverordnung der Kommunen nicht mehr haltbar. Mehr noch, das Landesministerium hat für alle Kommunen und Landkreise Niedersachsens die Anweisung erteilt,